Meine erste MPU: Logikfehler?

Die letzten Tage habe ich mich mal wieder intensiver mit meinem laufenden MPU-Prozess beschäftigt. Zusätzlich zu meiner Weihnachtsdepression hat mich das Thema dann noch etwas weiter heruntergezogen. In meinem Kopf drehen sich die Gedanken, wie ich dieses Chaos noch irgendwie sortiert bekomme.

Heute konnte ich mich dann endlich dazu aufraffen, alles etwas auf dem digitalen Papier zu ordnen.

Inhalt

Veröffentlichung der Gutachten
Meine Wahrheit
Rückrechnung
Wie werde ich glaubwürdiger?
Weitere Beratung & Haaranalyse
Die dritte MPU
Ergebnis

Veröffentlichung der Gutachten

Ich hatte ja zusammen mit dem Blog über meine ersten MPU auch das Gutachten veröffentlicht. Naiverweise nahm ich nämlich an, dass ich für den Preis von 700,- Euro auch Eigentümer des Dokuments geworden wäre.

Zur Sicherheit habe ich aber trotzdem noch TÜV Süd über die Veröffentlichung ihres Werks informiert …

… und werde dann von der Rechtsabteilung eines Besseren belehrt:

Bei dem Gutachten handle es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk gem. § 2 UrhG, wobei der Schutz auch die mit einigen unwesentlichen Auslassungen/Änderungen durchgeführte Abschrift umfasse.

Gem. Ziffer 8.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TÜV SÜD Life Service GmbH, die Bestandteil des Vertrags über die Erstellung eines Fahreignungsgutachtens sind, werde mir als Auftraggeber an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen (Gutachten, Prüfberichten etc.) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den Vertragszweck eingeräumt.

Das Fahreignungsgutachten wäre zum Zwecke der Klärung der Fahreignung und ggf. Vorlage bei der zuständigen Behörde erstellt worden und dürfe somit ausschließlich hierfür verwendet werden.

Eine Veröffentlichung im Internet ist hingegen ohne Zustimmung des Urhebers nicht zulässig. Eine solche wurde nie erteilt.

Man müsse mich daher auffordern, diesen Urheberrechtsverstoß bis spätestens 14.10.2022 zu beseitigen und die Abschrift des Gutachtens von meiner Website zu entfernen.

Tatsächlich finde ich in den AGBs von TÜV Süd folgenden Passus:

Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Gutachten, Laborbefunde und sonstige Unterlagen bzw. Arbeitsergebnisse, einschließlich in elektronischer Form und einschließlich Entwürfe, erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen (im folgenden „Werke“), räumt LS dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt bzw. übertragen. Der Klient darf Werke nur vollständig und auch sonst in unveränderter Form und nur für den Vertragszweck verwenden.

Als ich daraufhin anfrage, ob TÜV Süd mir vielleicht trotzdem die Erlaubnis zur Veröffentlichung geben würde, …

… erhalte ich erneut eine negative Antwort:

Leider könne man mir die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Gutachtens nicht erteilen. Zweck des Gutachtens sei die Klärung der Fahreignung mit dem Ziel, dass die zuständige Behörde eine entsprechende Entscheidung treffen kann. Eine Veröffentlichung zum Zwecke der Dokumentation, dass ich mit dem Inhalt des Gutachtens nicht einverstanden sind, sei davon nicht erfasst.

Ansonsten sei es mir unbenommen, meine persönliche Auffassung zur Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Gutachtens im Rahmen der Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der hierfür bestehenden Grenzen kundzutun.

Bei dem zweiten Gutachten vom IBBK bin ich dann etwas vorsichtiger und schaue vorher in die AGBs, wo ich aber zum Glück keine solche Klausel entdecken kann. Auch auf meine Anfrage hin kam bis heute keine negative Antwort, weshalb ich das Werk dann in Sinne der Transparenz öffentlich gemacht habe.

Meine Wahrheit

Obwohl ich es bereits an mehreren Stellen des MPU-Blogs geschrieben habe, versuche ich im Folgenden noch einmal zu erklären, was meine aktuelle Sicht auf die Dinge ist.

Ich halte mich für einen ordentlichen Menschen, der immer sehr bemüht ist/war, alles “richtig” zu machen:

  • Ich lege großen Wert auf Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit.
  • Ich halte nach bestem Wissen und Gewissen Regeln und Gesetze ein.
  • Ich begleiche immer meine Schulden.
  • Ich fahre nie alkoholisiert mit dem Auto.

Selbst bei meinen zwei Vergehen, welche unglückliche Ausnahmen waren, wollte ich im Grunde trotzdem korrekt handeln:

  • Bei der Fahrradfahrt nach der Betriebsfeier bin ich ja gerade *nicht* mit dem Auto gefahren, weil ich mit meinen Kollegen feiern wollte.
    • Zudem wollte ich auf Feldwegen nach Hause fahren.
    • Zudem ist bei dem Vorfall nichts weiter passiert und ich war immer noch in der Lage, das Fahrzeug zu führen.
  • Bei der Motorradfahrt am Tag nach der Hüttenfeier war meine Annahme, dass ich unterhalb der 0,5 Promille Grenze sei und habe mich mit 0,1 Promille knapp verschätzt.
    • Zudem hatte ich an dem Tag noch eine Verabredung mit einer Freundin, die ich bereits schon einmal zuvor versetzt hatte. Sonst hätte ich länger mit der Abfahrt gewartet.
    • Zudem war die Ursache für den Unfall mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht der Alkohol, sondern meine Unsicherheit als Fahranfänger.

Natürlich sehe ich ein, dass ich dennoch in beiden Fällen Fehler gemacht habe. Von den Verkehrspychologen und sogar meinem eigenen Anwalt werde ich aber wie ein Verbrecher in eine Schublade mit Menschen gesteckt, die ganz bewusst und fahrlässig regelmäßig stark alkoholisert am Straßenverkehr teilnehmen und dabei (Zitat Herr E.) Kinder tot fahren.

Davon bin ich Lichtjahre entfernt!

Trotzdem sehe ich ein, dass mein Konsum in den letzten Jahren (unabhängig von der Fahreignungsfrage) nicht ganz unproblematisch war und ich habe auch festgestellt, dass mir die aktuelle Abstinenz gut tut. Deshalb will ich auch in Zukunft weniger trinken.

Rückrechnung für Motorradunfall

Ich hatte ja bei der letzten MPU angegeben, dass ich für den Motorradausflug nicht mehr genau wisse, wieviel ich an dem Abend getrunken habe und Frau R. hatte daraufhin bemängelt, dass ich auch keine Rückrechnung vorweisen könne.

Um beim nächsten Mal besser vorbereitet zu sein, stelle ich jetzt also erst eine kleine Internet Recherche an.

Theorie

Nach etwa 30 bis 60 Minuten hat sich der Alkohol über die Blutbahn vollständig im Körper verteilt. Die maximale Blutalkoholkonzentration ist in der Regel nach etwa 60 Minuten erreicht.

Der schwedische Chemiker Erik M. P. Widmark hat eine Formel zur Bestimmung der theoretischen maximalen Blutalkoholkonzentration (BAK) entwickelt:

mit

  • der Massenanteil des Alkohols im Körper in ‰
  • die aufgenommene Masse des Alkohols in Gramm (g)
  • die Masse der Person in Kilogramm (kg)
  • der Reduktions- oder Verteilungsfaktor im Körper (Säuglinge/Kleinkinder: 0,75–0,80, Männer: 0,68–0,7, Frauen/Jugendliche: 0,55–0,60)

Interessanterweise vertragen Säuglinge und Kleinkinder den Alkohol wohl am besten. Aber gleich danach kommen dann auch schon die Männer!

Protokoll des Motorradunfalls

Anhand von Bildern konnte ich den Verlauf ziemlich genau rekonstruieren:

17:34 Parkplatz Saloberlift
18:50 Corona Test auf Körberseehotel
19:00 Erstes Bier
20:17 Essen: Sportlersalat
23:00 Viertes Bier
24:00 Sechstes Bier & möglicherweise Schnäpse
00:47 Ich gehe aufs Zimmer
00:50 Erbrechen
08:15 Essen: Frühstück
09:35 Wanderung
10:18 Parkplatz
10:45 Unfall: 0,6 Promille

Ich habe sogar noch ein Foto von der Rechnung gefunden:

Also ist das mit den Bieren ziemlich eindeutig, unklar ist allerdings noch die Sache mit den Schnäpsen:

Tatsächlich kann ich mich erinnern, dass in der Runde welche getrunken wurden. Aber ob und wie viele ich selbst konsumiert habe, kann ich beim besten Willen nicht mehr sagen. Auch ein Anruf beim Körberseehotel bringt hierfür keine weiteren verwertbaren Informationen.

Rückrechnung

Mit Hilfe der verfügbaren Daten mache ich dann unter leicht vereinfachten Annahmen die Rückrechnung:

  • Der Alkohol ist am Anfang der Stunde komplett im Magen und wird bereits abgebaut
  • Nach einer Stunde ist der (verbliebene) Alkohol zu 100% im Blut
  • Für den Widmarkfaktor “r” nehme ich 0,7 an (Männer: 0,68–0,7)
  • Als Abbaurate verwende ich 0,14 Promille in der Stunde (Männer: 0,1-0,2 Promille)

Für den Motorradunfall erstelle ich dann damit folgende Berechnung:

Mit den 6 Bier komme ich dann auch ziemlich genau auf die gemessenen 0,62 Promille am Folgetag. Das würde auch bedeuten, dass ich entweder überhaupt keinen Schnaps getrunken habe, oder von den, wie in meiner Rechnung hypothetisch angenommenen drei Stamperln, wegen des Erbrechens kaum etwas in meinem Blut angekommen ist.

Wie werde ich glaubwürdiger?

Bei der letzten MPU hatte ich ja das Problem, dass ich bereits an “Hyptothese 0” gescheitert bin, weil mir Frau R. nicht geglaubt hat:

Herr Holzheu hatte angegeben, sonst nie unter Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug geführt zu haben, was im Widerspruch zu den Ergebnissen der Dunkelzifferforschung steht.

Für beide Trunkenheitsfahrten wollte Herr Holzheu Ausnahmesituationen geltend machen, was in keiner Weise realistisch ist. Herr Holzheu fehlt es an der nötigen Offenheit, so dass die Basis für eine positive Verhaltensprognose fehlt [18].

Bei der Aussage “in keiner Weise realistisch” geht Frau R. davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, im “grünen” Bereich der stochastischen Verteilung zu liegen extrem klein ist, weil die meisten Menschen eben “schlecht” sind und den großen blauen Bereich belegen:

Die Frage ist, was man denn tun kann, wenn man tatsächlich zu den seltenen (wenigstens fast) “grünen” Menschen gehört? Es kann ja nicht angehen, dass man in so einem Fall überhaupt keine Chance hat, den Führerschein je wiederzubekommen.

Also frage beim IBBK nach, was meine Optionen sind, um beim nächsten Mal die Psychologen von meiner Wahrheit zu überzeugen:

Leider ist die Antwort von einer Frau B. dann nicht besonders aufschlussreich:

Meine Frage könne man mir nicht beantworten, u.a. weil Begutachtungsstellen für Fahreignung und deren Mitarbeiter per Gesetz niemanden zu diesem Themenbereich beraten dürften.

Es habe sich jedoch die Empfehlung bewährt, sich (erneut) mit besonders in Verkehrspsychologie ausgebildeten Diplom-Psychologen/ Psychologen (M.Sc.) in Verbindung zu setzen und dort das Gutachten vorzulegen, damit die Informationen daraus die Arbeit unterstützen können.

Im Übrigen verweise man auf das Gutachten.

Also bleibt mir offensichtlich nichts anderes übrig, als weitere professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Weitere Beratung & Haaranalyse

Um noch eine zweite Meinung zu bekommen, vereinbare ich diesmal mit einen männlichen Verkehrspsychologen Herrn W. eine Sitzung in Sindelfingen:

Er meint, dass er mich nicht für einen Alkoholiker halte und er empfiehlt mir, bei der MPU anzugeben, einen kontrollierten Umgang anstreben zu wollen.

Generell rät er mir, im Gespräch ohne eine bestimmte Strategie einfach die Wahrheit zu sagen. Aber um zu verhindern, dass mir meine Wahrheit nicht geglaubt wird, solle ich so wenig wie möglich darauf beharren, dass sie wahr wäre.

Ich besuche Herrn W. dann noch ein zweites Mal in seiner Niederlassung in Tübingen, wo mir sofort sein historischer Rechner ins Auge fällt:

Mittlerweile hat er sich das Gutachten vom IBBK durchgelesen, aber im Grunde bleibt er bei oben beschriebenen Empfehlungen.

Aus seiner Sicht könne ich eigentlich auch sofort die Abstinenz beenden und anfangen, wieder kontrolliert zu trinken. Die MPU Stelle würde mir sowieso nicht glauben, wenn ich eine völlige Abstinenz als Ziel angeben würde. Also wäre ein kontrolliertes Trinken zusammen mit einer Dokumentation, wann wieviel konsumiert wurde, zielführender.

Als weitere Maßnahme mache ich dann noch meine dritte Haaranalyse in Stuttgart, was ich mit einem Treffen mit Nicole verbinde, die ich lange nicht mehr gesehen habe:

Nach der Beratung bei Herrn W. hatte ich mir tatsächlich überlegt, vor der Haaranalyse noch ein Bier zu trinken, um zu überprüfen, ob das Verfahren auch tatsächlich funktioniert. Aber zum Glück (siehe folgendes Kapitel) konnte mich meine Mitbewohnerin noch einmal von dieser Idee abbringen.

Die dritte MPU

Nachdem ich noch ein paar gute Ratschläge von meiner Mitbewohnerin, meiner Ex-Verlobten und meinem Künstlerfreund Michael erhalten habe, setze ich dann folgenden neuen Schlachtplan für die dritte MPU fest:

  • Neue Nachweise
    • Abstinenznachweise für 9 Monate
    • Rückrechnungen für die beiden Vorfälle
  • Plan für die Zukunft
    • Weniger und kontrolliert trinken
    • Neue Regeln, damit die zwei Ausnahmefälle nicht wieder vorkommen können
  •  Psychologische Gesprächsführung
    • Bei der Wahrheit bleiben, aber so wenig wie möglich auf meine Wahrheit bestehen
    • Kurz und sachlich auf Fragen antworten und möglichst wenig von mir aus sagen
    • Mich nicht provozieren lassen

Herr W. meinte zu mir, dass seiner Meinung nach die Leute beim TÜV Süd noch am umgänglichsten seien. Auch deshalb habe ich mir dieses Mal TÜV Süd Balingen als Prüfstelle ausgesucht, die wieder mit 710,- Euro zu Buche schlägt:

Am 21. November ist es dann soweit und ich will frohgemut Richtung Schwäbische Alb abfahren:

Dummerweise sitze ich im falschen Bereich des Zuges und muss dann tatenlos zusehen, wie mir der andere Teil vor der Nase wegfährt:

Deshalb treffe ich dann auch leicht verspätet in Balingen ein:

Dieses Mal erwische ich mit Herrn G-K. einen männlichen Verkehrspychologen. Zunächst bin ich darüber sehr erfreut, weil meine bisherigen Erfahrungen mit den Frauen ja eher feindseliger Natur waren.

Natürlich weiß Herr G-K. aus den Akten, dass diese bereits an zwei weitere MPU Stellen verschickt wurden und wahrscheinlich deshalb fragt er mich auch gleich am Anfang, ob dies denn meine erste MPU sei. Daraufhin erzähle ich ihm kurz von den beiden Gutachten, wobei ich die Gründe für das Scheitern mit “Zu wenig Einsicht” und “Zu wenig Glaubwürdigkeit” zusammenfasse.

Außerdem stelle ich die zwei Alkoholfahrten wieder als Ausnahmen dar und erkläre meine Ein-Bier-Regel. Zudem berichte noch von meiner neuen Erkenntnis, dass es vielleicht noch ein paar weitere unbeabsichtigte Restalkholfahrten am Tag nach Feiern gegeben haben könnte. Wie geplant halte ich aber die Formulierung meiner Wahrheiten so kurz wie möglich.

Dann berichte ich wieder über die Einzelheiten der beiden Vorfälle, wobei ich dieses Mal immer nur kurz auf seine Fragen antworte. Dadurch, dass ich langsam und eher wenig spreche, muss Herr G-K. auch nicht so viel aufschreiben und immerhin ist damit zwischendurch ein bisschen Augenkontakt möglich.

Im Laufe des Gesprächs empfinde ich Herrn G-K. als immer unfreundlicher und ich fühle mich zeitweise fast wie ein Schuljunge behandelt. Als ich zum Beispiel auf eine Frage, wieviel ich denn zu diesem oder jenem Anlass getrunken hätte, mit “halt so normal” antworte, werde ich zurechtgewiesen, dass ihm das nichts bringe und ich doch solche Vergleiche gefälligst zu unterlassen hätte.

Trotzdem schaffe ich es weitgehend ruhig zu bleiben – bis auf eine einzige Stelle:

Als wir nämlich auf das Thema Rückrechnung kommen, berichte ich stolz, dass ich für die Motorradfahrt 6 Halbe Bier ermittelt hätte. Daraufhin tippt er schnell irgendetwas in seinen PC ein und sagt mir dann im strengen Ton, dass das absolut nicht stimmen könne!

Tatsächlich wären es nach seinen Berechnungen eher 7 Halbe Bier und 10 Schnäpse gewesen .

Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen und habe jetzt außerdem das dumpfe Gefühl, gerade einem Psycho-Test unterzogen zu werden. Ziemlich genervt erwidere ich mit erhobener Stimme, dass ich ihm das nicht glauben würde!

Notiz: Weil ich mich an dem Abend übergeben musste, könnte Herr G-K. natürlich theoretisch sogar recht haben, aber das wäre IMHO pure Spekulation.

Auch bei drei weiteren Fragen habe ich das Gefühl, dass meine Antworten Herrn G-K. nicht gefallen und im Raum negative Schwingungen entstehen:

  • Ab wieviel Bier würde mein Arbeitsergebnis leiden? Als ich antworte, dass das ein fließender Übergang sei und ich diese Frage nicht seriös beantworten könne, hakt er penetrant mehrfach nach, wie viele es denn jetzt genau seinen.
  • Welche Erkenntnisse ich denn durch die verkehrspsychologischen Sitzungen gewonnen hätte? Wahrheitsgemäß antworte ich, dass es keine neuen Erkenntnisse gab und mir im Prinzip vorher schon alles soweit klar gewesen wäre.
  • Warum ich denn den die Abstinenz angefangen hätte? Wahrheitsgemäß antworte ich, dass ich das vor allem deshalb getan habe, um den Führerschein wieder zu bekommen (dadurch, dass ich den Psychologen beweise, dass ich auf Alkohol verzichten kann).

Wahrscheinlich wäre es an der ein oder anderen Stelle für mich besser gewesen, wenn ich gelogen hätte. Aber das geht mir einfach zu sehr gegen den Strich, weil ich immer noch hoffe, dass man bei dem System auch mit der Wahrheit irgendwie durchkommen müsste.

Ergebnis

Nach dem Gespräch fühle ich mich ausgelaugt und deprimiert. Ich habe gar kein gutes Gefühl bei der Sache. Und knapp drei Wochen später trifft dann auch das befürchtete Ergebnis ein:

Wieder ist der psychologische Teil negativ, allerdings sind die Schlussfolgerungen dieses Mal etwas anders, als bei den zwei vorhergehenden MPUs:

Es sei bei mir von einem früheren Alkoholmissbrauch auszugehen und daher ein Nachweis einer Alkoholabstinenz von 12 Monaten zu fordern.

Auch wenn aufgrund der erhobenen Befunde bei mir nicht von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist, sei aufgrund meiner Vorgeschichte derzeit nicht zu erwarten, dass ich angemessene Regeln zum kontrollierten Alkoholtrinken aufstellen und konsequent einhalten könne.

Eine alkoholabstinente Lebensweise sei für eine günstige Verkehrsprognose deshalb unverzichtbar.

Die von mir absolvierten Maßnahmen zur MPU-Vorbereitung zielten zwar konkret auf die Fahreignungsproblematik ab, ich konnte jedoch nicht über einen gefestigten Einstellungswandel berichten.

Insbesondere dominiere bei mir nach wie vor der Wunsch nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Besonders problematisch sei zu bewerten, dass ich angegeben habe, meinen Alkoholkonsum wieder aufnehmen zu wollen.

Es sei aufgrund der erhobenen Befunde, die auf eine Alkoholmissbrauchsproblematik hindeuten, nicht davon auszugehen, dass ich in der Lage sein werde, kontrolliertes Trinken zu praktizieren.

Somit könne zusammenfassend festgestellt werden, dass bei mir eine Wiederaufnahme der gefahrenträchtigen Alkoholkonsumgewohnheiten noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Oh je: Also wird mir wohl die Fähigkeit abgesprochen, kontrolliert zu trinken und es wird 100% Abstinenz gefordert. Ich finde es schon etwas fragwürdig bis anmaßend, dass mir ein Verkehrspsychologe, der mich gerade mal 45 Minuten “kennt”, vorschreiben will/kann, ein Leben lang auf Alkohol zu verzichten.

Und überhaupt: Mein Verkehrspychologe Herr W. meinte ja, dass die MPU Stelle mir das sowieso nicht glauben würde, wenn ich völlige Abstinenz als Ziel angeben würde.

Wie bereits bei der Glaubwürdigkeitsfrage scheine ich also schon wieder in einer Logikschleife gefangen zu sein:

Oh mann, da raucht einem ja echt der Kopf, wenn man diese MPU-Prozesse verstehen will:

Verwirrte, deprimierte, weihnachtliche Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Michael Holzheu

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