Meine erste MPU: Vorgeschichte

Ich hatte ja letztes Jahr bereits über meinen kleinen Motorrad Ausflug in die österreichischen Alpen berichtet. Wie damals schon angedeutet, ist die Geschichte noch nicht ganz zu Ende erzählt, also nochmals zurück zum 2. Oktober 2021:

Nach einer abwechslungsreichen Fahrt durch die Alpen stelle ich abends kurz vor sechs mein Motorrad auf dem Parkplatz beim Saloberlift ab …

… und mache mich anschließend auf zum schönsten Platz Österreichs:

Dort angekommen, schaffe ich erst mal eine gute Grundlage …

… und genieße danach die ruhige und vertraute Atmosphäre:

Für das Berghotel endet heute die Sommersaison, weshalb sich die Wirtsleute dann anschließend noch im Nebenzimmer in fröhlicher Runde versammeln.

Ich geselle mich zu ihnen und wir stoßen dann ordentlich auf das bisher Erreichte an. Weil ich am nächsten Tag noch eine Verabredung habe, muss ich die lustige Gesellschaft aber dann kurz nach Mitternacht leider schon verlassen:

Am nächsten Morgen habe ich zunächst etwas “Startprobleme“, frühstücke dann erst mal ordentlich und breche danach frisch gestärkt wieder Richtung Parkplatz auf, …

… wo ich kurz vor halb zehn wieder mein treues Zweirad erreiche:

Ich fühle mich fit genug für die Rückreise, starte die Speedmaster und biege auf die Bregenzerwaldstraße Richtung Schröcken ein:

Ein paar Sekunden später überhole ich ein langsam vor mir fahrendes Auto. Beim Wiedereinscheren geht dann “irgendwas” schief und ich kollidiere anschließend mit einem entgegenkommenden Fahrzeug:

Leider fehlen mir ein paar Sekunden meiner Erinnerung, aber irgendwie habe ich es wohl geschafft, das Motorrad auf der anderen Straßenseite abzustellen:

Dann kehrt meine Erinnerung wieder zurück. Ich stehe auf und teile den besorgt auf mich zukommenden Menschen mit, dass mir nichts passiert sei und ich auch keinen Notarzt benötige:

Kurz darauf trifft die österreichische Polizei ein und nimmt den Vorfall auf: Beim Alkoholtest zeigt das Gerät dann 0,31 mg/l Atemalkohol an.

Oh Mann, da hätte ich wohl doch besser meine Verabredung verschieben sollen.

Die freundlichen Beamten geben mir anschließend sogar noch zwei weitere Versuche, um möglicherweise doch noch unter die magische 0,5 Promille Blutalkohol-Grenze zu kommen, leider ohne Erfolg.

Soviel zur Vorgeschichte, den “allerletzten” Rest erzähle ich vielleicht ein andermal.

Außerdem habe ich ja noch berichtet, dass ich vor ein paar Monaten die Führerscheinprüfungen für Motorrad (Klasse A) und für Traktor (Klasse T) erfolgreich abgelegt habe:

Natürlich wollte ich die neuen Klassen auch eintragen lassen, wofür ich beim Landratsamt einen entsprechenden Antrag eingereicht hatte:

Mitte Dezember erhalte ich von der Führerscheinstelle dann ein Schreiben, in dem mich eine Frau N. um Einverständnis zur “Medizinisch-psychologischen Untersuchung” bittet:

Aus dem Dokument geht leider nicht hervor, warum die Maßnahme angeordnet wurde und mir stellen sich außerdem noch eine ganze Menge anderer Fragen, wie zum Beispiel:

  1. Was ist eine “Medizinisch-psychologische Untersuchung”?
  2. Was passiert, wenn ich den Antrag auf Neuerteilung zurücknehme?
  3. Was passiert, wenn ich die “Medizinisch-psychologische Untersuchung” bis zur gesetzten Frist nicht vorlege?
  4. Was ist ein “rechtsmittelfähiger Bescheid”?
  5. Was kostet der Spaß?

Zumindest auf einige der Fragen finde ich im Internet Antworten:

Zum Glück komme ich von einer Reise gerade noch rechtzeitig zurück, um die Frist von einer Woche einzuhalten. Ich rufe am 21. Dezember beim Landratsamt an und nach über einer halben Stunde im “System” komme ich schließlich irgendwann bei Frau N. heraus:

Sie berichtet mir, dass mein Motorradunfall aus Bregenz gemeldet wurde und im Zuge der Führerschein-Neubeantragung nun überprüft werden müsse, ob ich noch “sicher auf der Straße” sei.

Ich führe an, dass ich durch die beiden gerade erst bestanden Prüfungen doch wohl genügend bewiesen hätte, dass ich in der Lage bin, ein Kraftfahrzeug zu führen und dass der Fall aus Österreich einfach nur “dumm” gelaufen sei. Zudem hätte ich doch bisher noch nie ein Kraftfahrzeug alkoholisiert geführt.

Frau N. versteht mich und schlägt mir deshalb vor, meine Bedenken in Form eines Widerspruchs an das Landratsamt zu senden. Weil sie selbst aber noch relativ neu dabei sei, könne sie mir nicht genau sagen, wie das ausgehen wird. Das müsse von ihrer Chefin Frau M. entschieden werden.

Also schicke ich meinen “Widerspruch” am 21. Dezember digital und am 23. Dezember auf dem Postweg an die Behörde:

Nach Weihnachten finde ich am 7. Januar 2022 dann ein neues Schreiben vom Landratsamt im Briefkasten. Dieses Mal, wie erwartet, von Frau M., also der nächst höheren Stelle:

Mein Einspruch hat offensichtlich nicht gefruchtet. Ganz im Gegenteil, jetzt hat die Behörde auch noch einen weiteren Fall von mir ausgegraben, der sich vor über sechs Jahren nach einer IBM Betriebsfeier in Holzgerlingen zugetragen hat.

Also ganz kurz zurück zum am 16. Juli 2015:

Weil ich damals schon ahnte, dass die Party recht feuchtfröhlich werden wird, fahre ich am Nachmittag extra mit dem Fahrrad von Dettenhausen zum Veranstaltungsort. Bereits beim Penaltyschießen konsumiere ich mein erstes Bier und der anschließende Abend wird, wie vermutet, sehr unterhaltsam. Danach will ich über die gleichen Feldwege wie beim Herweg wieder zurück zu meiner Wohnung fahren. Allerdings biege ich dann “irgendwo” falsch ab und lande “irgendwie” auf einer vierspurigen Bundesstraße.

Als ich meinen Fehler erkenne, ist es leider schon zu spät und ich muss anschießend auf dem Standstreifen wieder zurück radeln. Zweihundert Meter vor der Ausfahrt hält mich dann eine Polizeistreife an, welche einen Alkoholtest mit mir durchführt.

Oh je, diesen Vorfall hatte ich im aktuellen Kontext wirklich total vergessen. Insbesondere hatte ich nicht mehr in Erinnerung, dass beim nächsten “Vergehen” drastischere Maßnahmen drohen.

Dem aktuellen Schreiben vom Landratsamt liegt dann auch noch eine Rechnung über 29,10 Euro bei, wo mir die Kosten für die Erstellung der Anordnung berechnet werden:

Weil ich immer noch viele Fragen zum Prozessablauf habe, kontaktiere ich am 11. Januar erneut des Amt:

Ich erreiche Frau N., welche mir berichtet, dass Frau M. gerade nicht im Dienst sei. Die Anordnung sei jetzt eine Stufe “höher”, als beim ersten Schreiben und könne auch nicht mehr angefochten werden. Wir besprechen noch kurz die erhobene Gebühr und ich erkläre nochmals die “unglücklichen” Umstände, wie es zu dem zweiten Vorfall von 2015 kam.

Im Gespräch mit Frau N. werden einige meiner Fragen geklärt:

  • Wenn ich die Einverständniserklärung nicht fristgerecht zum 21. Februar 2022 vorlege, verliere ich sofort die Fahrerlaubnis
  • Wenn bis zur First am 17. April 2022 keine positive MPU vorlege, verliere ich ebenfalls den Führerschein
  • Wenn ich keine Begutachtung durchführen lasse, oder den Test nicht bestehe, gibt es noch die Möglichkeit, meinen Antrag auf Neuerteilung zurückzuziehen

Beim letzten Punkt sei sie sich allerdings auch nicht ganz sicher und ich solle diesbezüglich nochmals Rücksprache mit Frau M. halten.

Anschließend formuliere ich gleich drei E-Mails an Frau M., nämlich die “Klärung des zweiten Sachverhaltes”, …

… die “Fragestellungen zur Anordnung” …

… und schließlich mein Versuch, die “Kosten der Anordnung” abzuwehren:

Eine Woche später bekomme ich einen Rückruf von Frau M. und wir versuchen zusammen, die noch offenen Fragen zu klären.

Unter anderem erfahre ich, dass es in meinem Fall wohl doch nicht möglich ist, den „Antrag auf Neuerteilung“ zurückzuziehen. Außerdem erklärt mir Frau M., dass die Behörde hier keinen Ermessensspielraum habe und sogar gezwungen sei, eine MPU anzuordnen. Und auch bei der Anfechtung der Rechnung hätte ich wohl eher schlechte Karten.

Am Ende schlage ich als Verbesserungsvorschlag noch vor, den “Kunden” wenigstens ein paar FAQs zur Verfügung zu stellen, damit nicht jeder Betroffene mit den immer wieder gleichen Fragen die Behörde belasten muss.

Auf alle Fälle ist jetzt klar geworden, dass ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und die teure MPU (landläufig auch “Idiotentest” genannt) über mich ergehen lassen muss.

Also rufe ich bei einem der Anbieter (TÜV Süd) an und erfahre, dass ich nach Überweisung der Kosten etwa sechs Wochen Wartezeit bis zum Test einplanen muss.

Hier der Ablauf des Prozesses bis zum Erhalt des MPU-Termins:

Zur Erfüllung von Schritt eins der Prozedur schicke am 19. Januar meine Einverständniserklärung an das Landratsamt, …

… welches dann meine Führerscheinakte an den TÜV übermittelt, von dem ich schließlich 17 Tage später, am 5. Februar 2022, eine Rechnung über 676,- Euro erhalte:

Mir kommt es komisch vor, dass mir ein Termin “zugeteilt” werden soll, vielleicht habe ich da ja gar keine Zeit?

Also rufe ich beim TÜV Süd an und erreiche eine freundliche Dame mit der ich dann doch einen für mich passenden Termin vereinbaren kann. Am Ende empfiehlt sie mir noch dringend, vor der Untersuchung eine MPU-Beratung zu machen. Bei der von ihr vorgeschlagenen Stelle seinen die ersten 15 Minuten sogar kostenlos.

Bis jetzt war ich mir eigentlich sicher, dass in meinem Fall die MPU nur Formsache ist, aber nach dem intensiven Studium der FAQs auf der MPU-Beratungs-Webseite schwindet meine anfängliche Überzeugung zunehmend.

In den “Oft Gestellten Fragen” wird Folgendes berichtet:

  • Die Durchfallquote der MPU ist sehr hoch und beträgt im Jahresmittel bis zu 50 Prozent
  • Eine MPU kann von der Führerscheinstelle bei Trunkenheitsfahrten mit über 1,6 Promille oder mehrfachen Alkoholauffälligkeiten angeordnet werden kann
  • Das Gutachten wird nach Erstellung direkt an mich verschickt (also nicht an die Führerscheinstelle)
  • Über eine Haaranalyse und das Stoffwechselprodukt EtG (Ethylglucoronid) ist ein Abstinenznachweis möglich
  • Eine MPU kann man beliebig oft wiederholen, oder besser gesagt, bis einem das notwendige Geld dafür ausgeht

Oh je, das scheint ja alles gar nicht so einfach zu sein. Deshalb schreibe ich am 10. Februar eine E-Mail an die MPU Beratung mit der Bitte um einen Termin:

In den FAQs wird auch eine Akteneinsicht empfohlen, also frage ich deswegen gleich noch bei Frau N. nach, ob ich dafür meine Führerscheinakte bekommen könne. Prinzipiell sei das möglich, allerdings müsse ich dafür persönlich erscheinen:

Mitte Februar habe ich dann meine Erstberatung bei der MPU Expertin Frau S. und erfahre, dass sie mit ihrer 15-jährigen Berufserfahrung für mich als “Wiederholungstäter” eigentlich kaum Chancen sieht, die Prüfung im März zu bestehen. Dazu bräuchte ich wohl “Abstinenznachweise” für mindestens 6 Monate.

Weil ich aber einen positiven Befund bis zum 17. April vorlegen muss, wird es damit definitiv nichts werden. Die Beraterin empfiehlt mir deshalb, über einen Anwalt zu versuchen, die Frist beim Landratsamt zu verlängern. Die Kanzleien hätten da so ihre “Tricks”, meint sie. Ich solle mich dann danach wieder bei ihr melden.

Ich finde im Internet ein passende Anlaufstelle und beschreibe in einer E-Mail meinen speziellen Fall:

Dann mache ich mich noch schlau, wie man eigentlich den Atemalkohol, welcher normalerweise in Milligramm pro Liter angegeben wird, in Promille umrechnen kann und finde folgende Formel:

Atemalkoholgehalt in Milligramm/Liter x 2 = Blutalkoholgehalt in Promille

Bei dem Motorrad Ausflug hatte ich 0,31 mg/l Atemalkohol, …

... was dann nach Adam Riese wieviel Promille Blutalkohol entspricht?

0,31 mg/l * 2 = 0,62 ‰ (Promille)

[Einklappen]

Bei meinem Fahrrad Ausflug sind laut Landratsamt angeblich 1,35 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) gemessen worden.

Weil mir das irgendwie “Spanisch” vorkommt, rechne ich nochmals nach und vermute zunächst, dass sich da jemand um den Faktor Tausend vertan hat. Etwas später stellt sich dann allerdings heraus, dass es einfach statt der 1,35 ng/ml “nur” 1,35 Promille waren.

In der Hoffnung, dass man diesen Rechenfehler irgendwie “rechtstechnisch” für einen Aufschub verwenden kann, teile ich meine neue Erkenntnis dann gleich dem Anwalt mit:

Am 17. Februar ruft mich Herr E. von der Kanzlei zurück und meint, dass uns dieser Fehler leider nichts bringen würde, um den Termin zu verschieben. Außerdem benötige er Akteneinsicht, wofür ich ihm dann anschließend eine Vollmacht zusende:

Am 4. März 2022 fahre ich meine Mitbewohnerin in die Stadt, weil sie wegen ihrer Krankheit “Natriumkanalblocker” aus der Apotheke benötigt. Während ich im Auto vor dem Epplehaus auf sie warte, …

… schicke ich dem Anwalt dann auch noch eine Frage bezüglich eines anderen rechtlichen Problems und komme anschließend noch auf die Idee, schnell beim TÜV Süd vorbeizuschauen, vor dem ich zufälligerweise gerade parke:

Leider ist beim “Life Service” aber gerade niemand zu sprechen:

Am 7. März kommt dann von der “Rechtsanwaltsfachangestellten” Frau O. die Antwort, welche leider wenig gute Nachrichten enthält:

Immerhin lerne ich mit Kostennote mal wieder ein neues Wort:

Auf der Rechnung stehen noch zwei Dinge, die mir nicht ganz klar sind, nämlich “Gegenstandswert” und “Faktor 1,3”:

Die prompte Antwort ist zwar sehr ausführlich, hinterlässt bei mir aber immer noch einige Fragezeichen :

Nachdem ich jetzt die negative Rückmeldung des Anwalts bezüglich der Terminverschiebung habe, übermittle ich meiner MPU-Beraterin Frau S. die Neuigkeiten. Wir vereinbaren für den 8. März ein Zoom Meeting und außerdem weist sie mich darauf hin, dass sie den Hinweis des Anwalts wegen “Rückrechnung” ebenso sehe.

In der Videokonferenz erfahre ich, dass ich mit meinem “Problem” in guter (?) Gesellschaft bin. Angeblich soll es alleine in Deutschland über 80.000 MPU Fälle pro Jahr geben, aber immerhin sind die Zahlen leicht rückläufig:

Eine ordentliche Vorbereitung auf die “Prüfung” würde bei ihr 12 Stunden benötigen und insgesamt 1.297,- Euro kosten.

Weil ich nach der Rechnung des Anwalts nicht noch mehr Geld ausgeben will und ich wahrscheinlich ohne Abstinenznachweis sowieso erst mal durch die MPU rasseln werde, lehne ich das Angebot (vorerst) ab. Am Ende des Gesprächs empfiehlt mir Frau S. dann, nochmal *explizit* beim Anwalt nachzufragen, ob auch *wirklich* kein Aufschub möglich sei.

Irgendwie hat mich das ganze Hickhack dann doch (wieder) etwas gestresst, was die arme Frau S. im Gespräch auch leider zu spüren bekommt, obwohl sie für den Schlamassel ja wahrscheinlich am wenigsten die Schuld trägt.

Wie mir Frau S. empfohlen hat, schreibe ich also anschließend noch eine E-Mail zur Klärung der Fragen an den Anwalt:

Nach einem Treffen mit Nicole in Stuttgart schicke ich außerdem am nächsten Tag noch eine weitere Fragestellung hinterher:

Am 10. März erhalte ich dann Antworten auf alle vier noch offenen Punkte:

Am Nachmittag habe ich dann den Termin zur Akteneinsicht beim Landratsamt:

Für 12,50 Euro darf ich Kopien meiner gesamten Führerscheinakte mit nach Hause nehmen:

Als ich das Landratsamt verlasse, komme ich noch mit einem Mann ins Gespräch, der gerade sein neues (chinesisches) Motorrad angemeldet hat:

Auf meine Frage, wie er mit dem Service hier zufrieden sei, äußert er sich recht positiv. Und auch sein Bike sei wirklich super. Bis auf den Auspuff vielleicht, der irgendwie nicht so recht zum restlichen Design passen will.

Wieder zuhause rufe ich dann drei Tage später noch bei einer weiteren MPU-Beratungsstelle an, …

… wo mir auch von der Dame dort mitteilt wird, dass sie bei meiner Vorgeschichte kaum Chancen für die Prüfung sehen würde. Danach könne ich mich aber gerne wieder bei ihr melden.

Oh je, also schon die dritte ExpertIn, die mir hier ein Scheitern prophezeit. Irgendwie wäre es doch echt eine „komische“ Ironie des Schicksals, wenn gerade dieser „Idiotentest“ die erste Prüfung meines Lebens sein sollte, bei der ich nicht bestehe, oh Mann.

Vorgestern, am 22. März 2022, habe ich jetzt die MPU absolviert. Das Ergebnis liegt leider noch nicht vor, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!

Liebe Grüße aus Tübingen

Michael Holzheu

6 Kommentare zu „Meine erste MPU: Vorgeschichte“

  1. Danke für diesen interessanten Bericht. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie die MPU jetzt schon bestanden haben. Ansonsten sind Sie sicherlich bei Frau S. für die weitere Vorbereitung in guten Händen.

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